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Beitrag vom 11.03.2009
Gütesiegel für Kinderbetreuung in Tagespflege
AVIVA-Redaktion
Der Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige schreitet voran, dabei soll ein Gütesiegel für BildungsträgerInnen einheitliche Qualifikation in Tagespflege sichern, beschließt der Bund.
Mit dem Angebot an Plätzen muss auch die Qualität wachsen
Um die Ausbildung von Tagesmüttern in Deutschland zu vereinheitlichen und einen fachlich anerkannten Standard zu gewährleisten, wollen Bundesregierung, Bundesländer und die Bundesagentur für Arbeit ein gemeinsames Gütesiegel für AusbildungsträgerInnen einführen. Mit dem Gütesiegel soll gewährleistet werden, dass die rund 30.000 Tagesmütter und Tagesväter, die zusätzlich zu den bereits tätigen Tagespflegekräften gewonnen werden müssen, um eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent in Deutschland zu erreichen, gut vorbereitet mit ihrer Arbeit beginnen können.
Welchen Stellenwert der Kindertagespflege zukommt, belegt der am 11. März 2009 vom Bundeskabinett beschlossene Bericht zum Tagesbetreuungsausbaugesetz. Der Bericht zeigt, dass es mehr Betreuungsangebote für unter Dreijährige gibt als in den vergangenen Jahren, allerdings noch nicht genug. So wurden im März 2008 insgesamt 364.190 Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege betreut. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl damit um fast 43.000. Damit kann jedes achte Kind im Westen und fast jedes zweite Kind im Osten ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Das ist gegenüber den Vorjahren eine deutliche Steigerung, allerdings immer noch nicht bedarfsgerecht.
Ziel ist eine Betreuungsquote von 35 Prozent im Jahr 2013. Der Bericht zeigt, dass die alten Bundesländer (ohne Berlin) eine Quote von 12,2 Prozent erreichen, die neuen Bundesländer 42,2 Prozent. Bundesweit liegt die Betreuungsquote damit bei 17,8 Prozent. Die Zuwachsrate stieg im gesamten Bundesgebiet von 2006 auf 2007 um 1,9 Prozentpunkte und von 2007 auf 2008 um 2,3 Prozentpunkte.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen: "Viele Eltern suchen vor allem für ihre kleineren Kinder eine verlässliche, kompetente und gleichzeitig hochflexible Betreuung. All das finden sie bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Damit sie ihre Kinder gut aufgehoben wissen, müssen wir einen hohen Maßstab anlegen. Die Ausbildung der Tagesmütter ist die Achillesferse, denn die Anforderungen sind in Deutschland sehr unterschiedlich. Wir wollen deshalb gemeinsam mit den Bundesländern und der Bundesagentur für Arbeit ein einheitliches Gütesiegel einführen. Damit garantieren wir eine einheitliche Qualifikation der Tagespflegekräfte, die wir für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots brauchen."
Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-J. Weise: "Mit der Unterstützung des Aktionsprogramms durch die Bundesagentur sehen wir zwei wesentliche Vorteile. Zum einen können wir interessierten und geeigneten arbeitsuchenden Menschen eine neue berufliche Perspektive in der Kindertagespflege geben. Zum anderen eröffnen sich dadurch für Mütter und Väter neue Möglichkeiten, wenn sie allein wegen fehlender Kinderbetreuungseinrichtungen keine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen können."
Der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet: "Neben den beschlossenen Programmen zur quantitativen Steigerung des Betreuungsangebots für U3jährige bis 2013 brauchen wir jetzt verbindliche Qualitätssteigerungen in der frühkindlichen Bildung. Die Initiative der Bundesregierung zur Tagespflege ist dabei ein erster Schritt. Mittelfristig brauchen wir zusätzlich eine bessere Aus- und Fortbildung sowie Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher."
Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein für den geplanten Ausbau der Kindertagesbetreuung: Rund 30 Prozent der Plätze sollen hier bis zum Jahr 2013 entstehen. Doch obwohl die Kindertagespflege eine lange Tradition in Deutschland hat, gibt es bislang keine einheitlichen Standards für die Qualifizierung der Tagespflegekräfte. Die Jugendämter, die für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständig sind, setzen oft sehr unterschiedliche Qualifikationen voraus: Die Anforderungen reichen vom Einführungskurs mit wenigen Stunden bis zur mehrwöchigen Ausbildung.
Ziel des Aktionsprogramms Kindertagespflege ist es deshalb, Tagesmütter und Tagesväter bundesweit nach dem fachlich anerkannten 160-stündigen Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) oder vergleichbarer Lehrpläne zu qualifizieren. Nur wenn die BildungsträgerInnen Qualifizierungen in diesem Umfang anbieten, erhalten sie das neue Gütesiegel von den Landesjugendämtern. Die Kosten für die Qualifizierung, die üblicherweise die JugendhilfeträgerInnen tragen, werden übernommen. Dafür stehen neben den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich bis zu 9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union zur Verfügung.
Der Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland:
So unterschiedlich wie die regionalen Kinderbetreuungsangebote sind auch die Strategien für den geplanten Ausbau: Kindergartengruppen werden auch für Zweijährige geöffnet oder altersgemischte Gruppen eingerichtet und Krippen gebaut. Die Bundesregierung hat 2,15 Milliarden Euro für Investitionen in die Betreuung der unter Dreijährigen zur Verfügung gestellt. Das Zukunftsinvestitionsgesetz ("Konjunkturpaket II") ergänzt diese Mittel durch weitere Finanzhilfen für den gesamten Bereich der frühkindlichen Infrastruktur. Um das vereinbarte Ziel einer Angebotsquote von 35 Prozent im Jahr 2013 zu erreichen, ist es allerdings notwendig, die Angebote für die unter Dreijährigen vor allem im Westen schneller auszubauen als bisher. So muss die Betreuungsquote in den alten Bundesländern noch um rund 23 Prozentpunkte gesteigert werden.
Der quantitative Ausbau darf allerdings nicht zu Lasten der Qualität gehen. Schon heute gibt es erheblichen Bedarf an Fort- und Weiterbildung für Erzieherinnen und Erzieher. Neben den Investitionszuschüssen von 2,15 Milliarden Euro und den im Zukunftsinvestitionsgesetz vorgesehenen Mitteln beteiligt sich der Bund deshalb auch an den Betriebskosten: Bis zum Jahr 2013 stellt die Bundesregierung 1,85 Milliarden Euro und anschließend einen jährlichen Festbetrag von 770 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen vor allem dazu genutzt werden, die Qualität der Betreuung zu verbessern und dort wo bereits ein gutes Niveau erreicht wurde dieses zu sichern.
Weitere Informationen zum TAG-Bericht und dem Gütesiegel unter:
www.vorteil-kinderbetreuung.de
Weitere Infos:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de
Quelle: PM/BMFSFJ, 11.03.09